Biwakieren und Zelten Alpenüberquerung

Biwakieren oder Zelten auf der Alpenüberquerung

Die letzten Hütten sind seit Anfang Oktober geschlossen. Wer jetzt noch auf die Alpenüberquerung starten will, sollte sich warm einpacken. Bevor der Schnee die Alpen komplett im Griff hat, bleiben für die Übernachtung nur die Winterräume der Hütten. Einige Wanderer stellen sich aber auch die Frage: „Darf ich, während der Alpenüberquerung draußen zelten oder biwakieren?“ In meinen Studentenjahren waren wir (mangels Budget) auch noch mit Zelt am Berg unterwegs. Vor über 10 Jahren trafen wir gefühlt aber auch deutlich weniger Wanderer in den Alpen. Auf der Facebook-Seite gab es einige Kommentare zu dem Thema Biwakieren. Z.B. von zwei Wanderern, die „zweimal weggeschickt wurden, aber ansonsten bei höflicher Nachfrage zelten durften.“

Zelten oder Biwakieren

Wichtig ist vor allem die rechtliche Unterscheidung zwischen Zelten und Biwakieren. Geplante Übernachtungen, egal ob mit Zelt oder Biwaksack, sind in Deutschland, Österreich und Italien nicht gestattet! Ausgenommen ist Privatgrund mit ausdrücklichem Einverständnis des Eigentümers. In der Praxis werden Übernachtungen im Biwaksack teilweise geduldet. Oberhalb der Baumgrenze ist vor allem das Land Tirol seit 2001 sehr restriktiv. Dort ist das Zelten und geplante Biwakieren außerhalb von Campingplätzen verboten und bei der Verletzung der Vorgabe des Campinggesetzes werden 220,- EUR fällig. Wer sich also jede Menge Ärger ersparen möchte, sollte auf das enge Netz der Alpenvereinshütten zurückgreifen. Außerdem erspart man sich so das Zusatzgewicht für Verpflegung, Kocher, Zelt, Isomatte, usw. Auch um die Wasserversorgung muss man sich keine Gedanken machen. Mit Lagerfeuer-Romantik hat biwakieren sowieso nichts zu tun – Feuermachen ist in Schutzgebieten und im Wald verboten!

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